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Jungvogel gefunden – was nun?

„Verwaiste“ Jungvögel bitte nicht aufnehmen

Helfen Sie nur dort, wo es wirklich notwendig ist

Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind und von unzureichend informierten Spaziergängern mitgenommen werden. Dabei gilt: Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle belassen.

Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“ Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um ihre Kinder kümmern.

Die fast flügge Vogelbrut verteilt sich nach dem Verlassen des Nestes an verschiedene Stellen des Gartens oder Wäldchens. So können nur einzelne Tiere, und nicht die gesamte Brut auf einmal, von natürlichen Feinden entdeckt werden. Dass es sich bei den Jungvögeln um wirklich verwaiste und nicht um „Scheinwaisen“ handelt, kann man durch längeres – zwei bis drei Stunden –, vorsichtiges Beobachten aus einem Versteck, wie etwa hinter einer Fenstergardine, erkunden. Lediglich wenn Gefahr droht, wenn Jungtiere beispielsweise auf der Straße sitzen, sollte man eingreifen, die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort, aber nicht zu weit vom Fundort wieder absetzen.

Auch Eulen verlassen oftmals als halbgroße Jungvögel die zu eng gewordene Brutstätte und sitzen bis zur Flugfähigkeit als „Ästlinge“ im bodennahen Strauchwerk. Solange menschliche Beobachter, im Falle der nachtaktiven Eulen noch dazu zur falschen Tageszeit, sich in der Nähe der Jungtiere aufhalten, kehren die Altvögel nicht zu diesen zurück. Wer einen solchen kräftig wirkenden „Scheinwaisen“ findet, sollte ihn am besten in Ruhe lassen oder erforderlichenfalls an einen geschützten Ort, wie etwa eine Hecke, umsetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel übrigens nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind. Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, haben selbst bei fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen als in der Natur. Die elterliche Fürsorge in der Naturaufzucht kann niemals ersetzt werden, so dass die Handaufzucht immer nur die zweitbeste Lösung ist. Nur bei deutlich geschwächt wirkenden oder wirklich verwaisten Vögeln ist die Handaufzucht zu empfehlen, wie auch in Fällen, in denen durch Unwetter, Baumaßnahmen oder dergleichen der Nistplatz zerstört ist.

Zur Gewährleistung der tiergerechten Aufzucht und auch zur Vermeidung der Gefahr der Fehlprägung auf den Menschen, welche eine spätere Wiederauswilderung nahezu unmöglich macht, sollten solche Jungvögel nach Möglichkeit in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation gebracht werden. Diese können bei den Gruppen des NABU, den Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, Zoologischen Gärten oder auch bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen erfragt werden.

Wann sollte Polizei oder Feuerwehr hinzu gezogen werden?

Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wäre, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.